Mitwirkungspflichtige Dritte für ihre Rechtsgeschäfte mit dem Steuerpflichtigen und deren Details können sein:
- Arbeitgeber
- über
- Lohn und alle Bezüge (Lohnausweis)
- über
- Personen, die mit dem Steuerpflichtigen in einem Vertragsverhältnis stehen oder standen
- über
- Lieferungen und Leistungen (L+L)
- Gegenleistungen / Nebenleistungen
- über
- Gläubiger und Schuldner des Steuerpflichtigen
- über:
- Bestand
- Höhe
- Verzinsung
- Sicherstellung der Forderung
- über:
- Vermögensverwalter, Treuhänder, Pfandgläubiger, Beauftragte und andere Personen, die Vermögen des Steuerpflichtigen im Besitze oder in Verwaltung haben oder hatten
- über dieses Vermögen und seine Erträge
- Versicherer
- über
- Rückkaufswert von Versicherungen
- die aus dem Versicherungsverhältnis ausbezahlten oder geschuldeten Leistungen
- über
- Personen, die mit dem Steuerpflichtigen Geschäfte tätigen oder getätigt haben
- über die beiderseitigen Ansprüche und Leistungen
- Einrichtungen der beruflichen und der gebundenen Vorsorge
- über
- die den Vorsorgenehmern oder Begünstigten erbrachten Leistungen
- über
- Arbeitgeber
- über
- den bezahlten Lohn und die sonstigen Leistungen an den Arbeitnehmer
- Vgl.
- Muster Formular Lohnausweis
- nachfolgende Box
- über
Hinweis
Die Arbeitgeber sind in folgenden Kantonen von Gesetzes wegen verpflichtet, ein Doppel des Lohnausweises, welchen sie ihren Arbeitnehmern übergeben hat, direkt der kantonalen Steuerverwaltung zuzustellen:
- BE
- BS
- FR
- GE
- JU
- NE
- SO
- VD
- VS
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.