Rechtsmittel b. DBSt
Rechtsmittel | Anfechtungsobjekt | Rechtsmittelinstanz | Entscheid |
---|---|---|---|
Einsprache | Veranlagungsverfügung | Steuerbehörde | Einspracheentscheid |
Beschwerde | Einspracheentscheid | Kantonales Steuerrekursgericht | Beschwerdeentscheid |
Beschwerde | Beschwerdeentscheid | Kantonales Verwaltungsgericht |
Verwaltungs- |
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten | Beschwerdeentscheid oder Entscheid der weiteren Rechtsmittelinstanz | Bundesgericht |
Bundesgerichts- |
Rechtsmittel b. kantonalen Steuern
Rechtsmittel | Anfechtungsobjekt | Rechtsmittelinstanz | Entscheid |
---|---|---|---|
Einsprache | Veranlagungsverfügung | Steuerbehörde | Einspracheentscheid |
Rekurs bzw. Beschwerde | Einspracheentscheid | Kantonales Steuerrekursgericht | Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheid |
Beschwerde | Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheid | Kantonales Verwaltungsgericht |
Verwaltungs- |
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten* | Verwaltungsgerichts- entscheid |
Bundesgericht |
Bundesgerichts- |
*) Fakultativ: Kantone können eine zweite Beschwerdeinstanz vorsehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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