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Steuerverfahrensrecht

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Praxis

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Praxis, Steuerverfahrensrecht, Zustellung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einige Hinweise zur nicht von der Steuererklärung abweichenden Steuerveranlagung und die Zustellung der Zahlungsaufforderung etc.:

  • Gleichzeitige Zahlungsaufforderung bei von Steuererklärung nicht abweichender Veranlagung
    • Weicht die Veranlagung gegenüber der Steuererklärung nicht ab, wird in der Regel die Zahlungsaufforderung gleichzeitig mit der Veranlagung versandt
  • Zustellung Veranlagungsverfügung und Zahlungsaufforderung separat
    • In der Praxis versenden die meisten Kantone die Veranlagung separat von der Zahlungsaufforderung, wenn sie von der Steuererklärung abweicht
    • In solchen Fällen enthält die Eröffnung zwar keine Angaben über die Höhe des geschuldeten Steuerbetrags, wohl aber über
      • die massgebenden Steuerfaktoren
      • die Gründe für die Abweichung
      • die Fristen für das Ergreifen der Rechtsmittel
      • die zuständige Behörde
  • Sonderregelung im Kanton Aargau
    • Im Kanton Aargau verweist das Kantonale Steueramt den Steuerpflichtigen an
      • die zuständige Steuerkommission bzw.
      • das zuständige Gemeindesteueramt¨
    • Bei diesen Behörden erhält der Steuerpflichtige Auskunft über die Abweichung von der Steuererklärung.

Literatur

  • GASSMANN GREGOR, Die Zustellung von Verfügungen im eidgenössischen Steuerrecht, Zürich / Genf 2024
  • MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 305, 309 f, und 315

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