Unselbständig erwerbende Steuerpflichtige sind verpflichtet, der Steuererklärung einen vom Arbeitgeber unterzeichneten Lohnausweis beizulegen.
Der Lohnausweis besteht in einem amtlich anerkannten Formular, in welchem folgende Informationen ausgefüllt werden können:
- Bemessungsperiode
- gesamte Lohnsumme
- Teuerungszulagen
- Ferien-, Überzeit- und anderer Vergütungen in bar oder natura
- Orts-, Familien- und Kinderzulagen
- Erwerbsausfallentschädigungen
- Gratifikationen
- Provisionen
- Trinkgelder
- Entschädigungen für Reise- und Vertretungsspesen
- Privatanteil an den Autokosten
- Naturalbezüge wie
- Verpflegung
- Unterkunft
- usw.
In bestimmten Kantonen werden die Arbeitgeber von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, der kantonalen Steuerverwaltung ein Doppel des Lohnausweises, welchen sie ihren Arbeitnehmern aushändigen, zuzustellen.
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 87 ff., S. 298, S. 301, S. 332 und S. 468
Weiterführende Informationen
- Besteuerung Privatpersonen
- Lohnausweis | estv.admin.ch
- Muster Formular Lohnausweis
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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