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Steuerverfahrensrecht

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Wertschriftenverzeichnis / Schuldenverzeichnis

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wertschriftenverzeichnis

Von den natürlichen Personen ist der Steuererklärung ein „Wertschriftenverzeichnis“ beizugeben.

Es ist mit den Daten der nachgenannten Werte, die der Steuerpflichtige, der Ehegatte und die unter elterlicher Sorge stehenden Kinder am Ende der Veranlagungsperiode besessen haben, auszufüllen, nämlich:

  • Wertschriften
  • Sparguthaben
  • sonstige Kapitalanlagen

Das Wertschriftenverzeichnis dient

  • der Feststellung der Kapitalerträge und
  • als Antrag für die Verrechnung oder
  • als Antrag für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VSt)
  • als Besteuerungsgrundlage für die Vermögenssteuer

Schuldenverzeichnis

Sämtliche natürlichen Personen, d.h. Lohnempfänger wie Selbständigerwerbende, ihrer Steuererklärung gegebenenfalls ein Schuldenverzeichnis beizulegen.

Literatur

  • MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 297 f.

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