Bei Stillhalteabkommen wird meistens eine Vereinheitlichung oder Deckelung der Konditionen angestrebt, soll doch der Solidaritätsgedanken frühere Laufzeiten- und ursprüngliche Bonitäts-Parameter ablösen:
- Vereinheitlichung der Konditionen (Zinsen, Kommissionen, Gebühren etc.) auf ein risikoadäquates Niveau
- Begrenzung der Zinsenlast durch einen einheitlichen Höchstsatz