Schulderlass
- = Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass
Weiterführende Informationen
Teilzahlungen / Ratenzahlungen
- = Bei der Teilzahlung erfüllt der Schuldner seine Zahlungspflicht nicht in einem Male, sondern mittels mehrerer Ueberweisungen
Weiterführende Informationen
Stillhalteabkommen
- = Vereinbarung, wonach mehrere Gläubiger, namentlich Banken, fällig gestellte Kredite nicht zurückfordern bzw. ungekündigte Kreditlinien offengehalten und nicht in Zwangsvollstreckung gesetzt werden
Weiterführende Informationen
Konkursaufschub
- = Aufschub der Konkurseröffnung, wenn begründete Aussicht auf Sanierung besteht
Weiterführende Informationen
Nachlassverfahren (mit Vermögensabtretung)
- = Instrument des SchKG um die rechtliche oder die wirtschaftliche Existenz einer Gesellschaft vorläufig zu sichern
Weiterführende Informationen
pactum de non cedendo
- = Vertrag, nicht abzutreten
Weiterführende Informationen
pactum de non licitando
- = Vertrag, nicht zu zwangsversteigern
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Zahlungsverzug / Verzug von Zahl...Einleitung zum ZahlungsverzugAutoren:Squeeze-Out / ZwangsabfindungEinleitung zu Squeeze-out / ZwangsabfindungAutoren:BetreibungsrückzugEinleitung zu Betreibungsrückzug und Lösch...Autoren:RestrukturierungEinleitung zur RestrukturierungAutoren:Privat-KonkursEinleitung zum Privat-KonkursAutoren:Schulderlass / ForderungsverzichtEinleitung zum Schulderlass / Forderungsve...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht