LAWINFO

Stundung

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Stundung
Stichworte:
Stundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schulderlass

  • =   Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass

Teilzahlungen / Ratenzahlungen

  • =   Bei der Teilzahlung erfüllt der Schuldner seine Zahlungspflicht nicht in einem Male, sondern mittels mehrerer Ueberweisungen

Stillhalteabkommen

  • =   Vereinbarung, wonach mehrere Gläubiger, namentlich Banken, fällig gestellte Kredite nicht zurückfordern bzw. ungekündigte Kreditlinien offengehalten und nicht in Zwangsvollstreckung gesetzt werden

Konkursaufschub

  • =   Aufschub der Konkurseröffnung, wenn begründete Aussicht auf Sanierung besteht

Nachlassverfahren (mit Vermögensabtretung)

  • =   Instrument des SchKG um die rechtliche oder die wirtschaftliche Existenz einer Gesellschaft vorläufig zu sichern

pactum de non cedendo

  • =   Vertrag, nicht abzutreten

pactum de non licitando

  • =   Vertrag, nicht zu zwangsversteigern

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.