Schulderlass
- = Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass
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Teilzahlungen / Ratenzahlungen
- = Bei der Teilzahlung erfüllt der Schuldner seine Zahlungspflicht nicht in einem Male, sondern mittels mehrerer Ueberweisungen
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Stillhalteabkommen
- = Vereinbarung, wonach mehrere Gläubiger, namentlich Banken, fällig gestellte Kredite nicht zurückfordern bzw. ungekündigte Kreditlinien offengehalten und nicht in Zwangsvollstreckung gesetzt werden
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Konkursaufschub
- = Aufschub der Konkurseröffnung, wenn begründete Aussicht auf Sanierung besteht
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Nachlassverfahren (mit Vermögensabtretung)
- = Instrument des SchKG um die rechtliche oder die wirtschaftliche Existenz einer Gesellschaft vorläufig zu sichern
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pactum de non cedendo
- = Vertrag, nicht abzutreten
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pactum de non licitando
- = Vertrag, nicht zu zwangsversteigern
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