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Stundung

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Stundungs-Elemente

Rechtsgebiet:
Stundung
Stichworte:
Stundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Stundung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches von folgenden Kautelen abhängig ist:

Stundung unter Bedingungen

Die Stundung kann unter einer Bedingung gewährt werden:

  • Vereinbarung eines Zahlungsplans
  • Sofortige Fälligkeit der gestundeten Restforderung, wenn Teilzahlungen nicht rechtzeitig erfolgen

Annahme einer Teilleistung

Die Annahme einer Teilleistung bedeutet nicht zwangsläufig die vorläufige Stundung der Restforderung.

Form

Für die Form der Stundungsvereinbarung gilt folgendes:

Grundsatz

  • Die Stundungserklärung ist grundsätzlich formfrei
  • Auch eine stillschweigende oder konkludente Stundung sind daher möglich

Ausnahme

  • Schriftform, falls der Vertrag, mit welchem das Schuldverhältnis begründet wurde, die Schriftform vorsieht

Gläubiger / Verfügungsmacht

Die Gültigkeit der Stundungsvereinbarung bzw. der Stundungserklärung setzt voraus:

  • Verfügungsmacht des stundenden Gläubigers

Geschäftsfähigkeit

Sofern und soweit ein Stundung mit einer Entgeltlichkeit verknüpft ist, bedarf es der Geschäftsfähigkeit des Schuldners.

Vertretung

Dritte bedürfen für Stundungshandlungen der Vertretungsmacht:

Auftrag + Vollmacht
Gesetzliche Vertretung
    • Ehegatte
    • Eltern bei der Kindsvertretung
Kaufmännische Vertretung

Mehrere (Banken-)Gläubiger

Die Stundung betrifft einen einzelnen Gläubiger, der mit dem Hinausschieben des Erfüllungszeitpunktes einverstanden sein soll. Steht der Schuldner mehreren Gläubigern, v.a. Bankengläubigern gegenüber, ist in der Regel das adäquate Mittel das sog. „Stillhalteabkommen“, womit sich die Bankengläubiger zur einheitlichem (Stundungs-)Verhalten poolen.

Zession einer gestundeten Forderung

Wird eine stundungsbelastete Forderung abgetreten, ist auch der Zessionar bis zum Ablauf der Stundungsfrist stundungsbelastet.

Bestimmbarkeit der Forderung

Damit eine Forderung oder ein Anspruch gestundet werden kann, wird die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Forderung bzw. des Anspruchs vorausgesetzt:

  • Parteien (Gläubiger und Schuldner)
  • Rechtsgrund (Kauf, Darlehen o.ä.)
  • Stundungsgegenstand (Geldforderung oder Gattungswarenlieferung)
  • Quantitativ (Landeswährung oder Liefermenge)
  • Bisheriger Fälligkeitszeitpunkt

Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht

Der Gläubiger verpflichtet sich mit der Stundungsvereinbarung, die gestundete Forderung bis zu einem bestimmten Zeitpunkte nicht geltend zu machen.

Stundungsdauer

Damit kein Schulderlass eintritt, haben Gläubiger und Schuldner die Stundungsdauer zu bestimmen:

Zeitpunkt, bis zu dem die Fälligkeit der Forderung bzw. des Anspruchs aufgeschoben ist
  • Datum, an dem die Stundung dahinfällt
    • zB „Die Fälligkeit der Forderung wird gestundet bis 31.10.201x“
Datum, an dem die Stundung dahinfällt
  • Dauer der Stundung
    • zB „Die Fälligkeit der Forderung wird, ab heute gerechnet, um einen Monat gestundet“.

Nebeneffekt: Schuldanerkennung

In der Regel wird die Stundung mit einer Schuldanerkennung durch den Schuldner verbunden:

Gläubiger

  • Der Gläubiger hat einen nicht oder nur ungenügend dokumentierten Anspruch und bräuchte auf dem Prozessweg Zeit und Geld, einen durchsetzbaren Titel erhältlich zu machen
  • Der Gläubiger hat oft nur die Wahl, entweder den Anspruch strittig durchzusetzen oder dem Schuldner durch eine Stundung entgegenzukommen; die Stundung gibt ihm die Gelegenheit den Anspruch und seine Höhe in der Stundungsvereinbarung zu umschreiben, also ausdrücklich oder mittelbar als Schuldanerkennung auszugestalten

Schuldner

  • Der Schuldner hat nur seine Zahlungsschwierigkeiten im Fokus und denkt, er könne sich durch die Stundung Linderung seiner Not schaffen; dieser Schuldner wird die in der Stundungsvereinbarung enthaltene Schuldanerkennung mitunterzeichnen
  • Der Schuldner ist gläubigerabwehr-erfahren und wird versuchen eine Stundung ohne Schuldanerkennung zu erhalten bzw. ggf. sogar lieber den Zeitgewinn versprechenden Prozessweg beschreiten (je nach Strategie)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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