LAWINFO

Stundung

QR Code

Stundungs-Beendigung

Rechtsgebiet:
Stundung
Stichworte:
Stundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ordentliches Stundungs-Beendigung

Die Stundung endet:

  • Absolute Zeitbestimmung
    • mit Eintritt des vereinbarten Zeitpunkts
      • Folge
        • Automatischer (Wieder-)Eintritt der Fälligkeit
        • Vgl. OR 80
  • Relative Zeitbestimmung
    • Abstellen zur Zeitpunktbestimmung auf bestimmte Umstände
      • Bestimmung des fraglichen Zeitpunkts nach Treu und Glauben (ZGB 2)
      • Indizienwertung des Richters nach pflichtgemässem Ermessen (ZGB 4)

Ausserordentliche Stundungs-Beendigung

Die Stundung kann vorzeitig dahinfallen:

  • Bestreitung des gestundeten Anspruchs durch den Schuldner
  • Unzumutbarkeit der Stundungs-Bindung für den Gläubiger wegen des Schuldners gegen Treu und Glauben verstossenden Verhaltens (Vertrauensmissbrauch)
  • Nachträgliche erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Schuldners, je nach den Umständen, unter denen die Stundungsvereinbarung eingegangen wurde
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.