Ziele
Der Gläubiger, der die Gefahr reduzieren will, seine ganze Forderung zu verlieren, versucht die Erfüllung seines Anspruches über folgende Instrumente zu erreichen:
- Teilzahlungen / Ratenzahlungen
- Stundung
Weiterführende Informationen
Motive
Die Motive, die den Gläubiger zu einer Stundung bewegen, sind selten altruistisch. Er will durch ein situatives Vorgehen die Einbringlichkeit seiner Forderung erhalten. Wäre dies nicht so, würde er auf die Forderung verzichten (Schulderlass).
Weiterführende Informationen
Verbreitung
Im Geschäftsleben kommt der Stundung eine wichtige Funktion. Es gibt zwar keine statistisch erhärteten Angaben, doch zeigt die Erfahrung, dass bei der Erfüllung vieler Rechtsgeschäfte von den vertraglichen Erfüllungs- und Fälligkeits-Zeitpunkten abgewichen werden muss, um das Geschäft erfüllbar zu machen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Konkurseröffnung / Eröffnung Kon...Einleitung zur Konkurseröffnung / Eröffnun...Autoren:KollokationsprozessEinleitung zum KollokationsprozessAutoren:Schulderlass / ForderungsverzichtEinleitung zum Schulderlass / Forderungsve...Autoren:UnternehmensspaltungEinleitung zur UnternehmensspaltungAutoren:KonkursalternativenEinleitung zu KonkursalternativenAutoren:StundungEinleitung zur Stundung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht