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Teilzahlungen / Ratenzahlungen

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Abschlagszahlungen

Rechtsgebiet:
Teilzahlungen / Ratenzahlungen
Stichworte:
Teilzahlungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Abschlagszahlung (auch à conto-Zahlung genannt) leistet der Schuldner eine Teilzahlung auf eine Geldschuld. Ohne entsprechende Abrede darf der Schuldner nicht mit Teilzahlungen erfüllen. In der Praxis nimmt natürlich jeder Gläubiger lieber eine Abschlagszahlung entgegen bzw. in Kauf, anstatt auf die Bezahlung des Ausstandes zu verzichten.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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