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Teilzahlungen / Ratenzahlungen

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Abschlagszahlungen

Erstellungsdatum:
26.06.2014
Aktualisiert:
23.10.2022
Stichworte:
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Abschlagszahlung (auch à conto-Zahlung genannt) leistet der Schuldner eine Teilzahlung auf eine Geldschuld. Ohne entsprechende Abrede darf der Schuldner nicht mit Teilzahlungen erfüllen. In der Praxis nimmt natürlich jeder Gläubiger lieber eine Abschlagszahlung entgegen bzw. in Kauf, anstatt auf die Bezahlung des Ausstandes zu verzichten.

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