Die Ratenzahlung setzt eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf Tilgung der Schuld mittels ratenweiser Zahlungen voraus.
Ueblich erfolgt die Bestimmung der Raten durch
- Angabe des monatlichen Betrages, welcher jeweils bis spätestens zum 1. jeden Monats beim Gläubiger einzutreffen hat
- Angabe der einzelnen Ratenverfalldaten (konkrete Kalenderdaten).
Die Vereinbarung einer Ratenzahlung kann vereinbart worden sein:
- ursprünglich (Ratenkauf)
- nachträglich (Abzahlungsplan)
Verfallklausel
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