Die Befugnisse des Willensvollstreckers sind abhängig vom Willen des Erblassers.
Die Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung beinhaltet Verwaltung, Vertretung und Teilung des Nachlasses.
Der Testamentsvollstrecker ist Inhaber des fremdnützigen, privaten Amtes und übt Rechte und Pflichten der Erben aus.
Dem Testamentsvollstrecker obliegen:
- Verwaltung und Vertretung der Erbschaft.
- Durchsetzung von Anordnungen des Erblassers wie Vermächtnisse und Auflagen.
- Mitwirkung bei der Erfüllung von Teilungsanordnungen und Durchführung der Teilung selbst.