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Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung

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Checkliste: Amtshandlungen ausländischer Testamentsvollstrecker in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung
Stichworte:
Testamentsvollstreckung, Willensvollstreckung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Amtshandlungen ausländischer Testamentsvollstrecker in der Schweiz

Varianten von Testamentsvollstreckern:

  • Ausländer im Ausland bestellt nach ausländischem Recht Testamentsvollstrecker
    • Anwendbares Recht
      • Mobilien: i.d.R. Wohnsitzrecht
      • Immobilien: i.d.R. Recht am Ort der gelegenen Sache
  • Schweizer im Ausland bestellt nach ausl. Recht Testamentsvollstrecker
    • zB Schweizer in Deutschland
    • Anwendbares Recht: Schweizerisches Recht (wegen Staatsangehörigkeit; vgl. EGBGB 25 Abs. 1)
  • Ausländer in der Schweiz bestellt nach ausländischem Recht Testamentsvollstrecker
    • Individualbeurteilung notwendig

Anwendung ausländischen Kollisionsrechts:

  • Testamentsvollstrecker untersteht üblicherweise dem ausländischen materiellen Recht
  • Starke Funktions-Abweichung begründet die Notwendigkeit einer Anpassung an die schweizerischen Verhältnisse (sog. „Subsumtionsanpassung“)
    • Kontrollierte bzw. modifizierte Wirkungserstreckung
    • Kein Unterstellungszwang unter schweizerisches Recht
  • Vollstrecker-Ausweis
    • Legitimation / Individualbeurteilung
    • Vollstreckbarerklärung: IPRG 28
      • Materielle Voraussetzungen: IPRG 96
      • Formelle Voraussetzungen (Legalisation)
        • Beglaubigung des ausländischen Vollstrecker-Ausweises
        • Übersetzung des ausländischen Vollstrecker-Ausweises (ev. m/Unterschriftenbeglaubigung Übersetzer)
  • Ausstellung eines schweiz. Testamentsvollstreckerzeugnisses
    • Zuständigkeit: kantonale Behörde am Testamentseröffnungs-Ort (vgl. IPRG 87 und IPRG 88)
    • Legitimationsnachweis auch durch Original-Testament oder beglaubigter Auszug des Testaments möglich

Anwendung schweizerischen Kollisionsrechts:

  • Primär ist ein allfälliger Staatsvertrag massgebend
  • Massgebendes Statut (Eröffnungsstatut oder Erbstatut) umstritten
    • Eröffnungsstatut
      • massgebend für
        • Aufsicht
        • Erbschaftserwerb (Erben oder Testamentsvollstrecker)
        • Prozessführungsbefugnis
        • Ausstellung des Testamentsvollstreckerzeugnisses
    • Erbstatut
      • massgebend für
        • Zulässigkeit der Vollstrecker-Ernennung
        • Mandatsannahme durch den Vollstrecker
        • Befugnisse
        • Dauer
        • Absetzung des Testamentsvollstreckers
        • Verhältnis des Testamentsvollstreckers zu den Erben (Auftragsverhältnis)
  • Vollstrecker-Ernennung durch den in der Schweiz wohnhaften Ausländer
    • Schweizerisches Recht (Wohnsitzprinzip)
    • Ernennung eines Vollstreckers nach ausländischem Recht
      • Voraussetzung: Rechtswahl (Heimatrecht)
  • Nachlassspaltung
    • Zulässigkeit verschiedener Testamentsvollstrecker
    • zB für den ganzen Nachlass nach der Rechtsordnung, welcher das Nachlassaktivum untersteht
  • Ernennung eines Ausländers als Testamentsvollstrecker
    • kein Problem (Nationalität ist kein Mandatierungshindernis)

Vollstrecker-Termini im Ausland:

  • Deutschland: Testamentsvollstrecker
  • Österreich: Testaments-Exekutor
  • Fürstentum Liechtenstein: Testaments-Exekutor
  • Frankreich: Exécuteur testamentaire
  • Belgien: Exécuteur testamentaire
  • Italien. Esecutore testamentario
  • Spanien: Albacea
  • Niederlande: Executele
  • Schweden: Testamentsexekutor
  • United Kingdom: executor
  • USA: executor
  • Kanada: executor
  • Australien: executor

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