Auswahl eines Willensvollstreckers / Testamentvollstreckers
Rechtliche Amtsfähigkeit des Testamentsvollstreckers
- handlungsfähige natürliche Personen
- juristische Personen
- Behörden, durch den jeweiligen Amtsinhaber (BGE 69 II 36 f.)
- Urkundsbeamter
- Hausanwalt
- Mehrere Personen
- in Kollektivfunktion
- für Teilbereiche, zB nach ihren besonderen Befähigungen
- Erben, Bedachte und Verwandte
- Alleinerben (macht nur bei Anfechtungsgefahr Sinn)
- andere Bedachte (Achtung: Interessenkonfliktgefahr)
- ein Zeuge
- ein in ZGB 503 Abs. 2 genannter Verwandter
Fachliche Qualifikationen des Testamentsvollstreckers (Wunsch)
- Rechtskenntnisse
- Bei Unternehmern als Erblasser:
- Denkweise eines Unternehmers
- Führungserfahrung
- Betriebs- und finanz-wirtschaftliche Kenntnisse
- Bei Kapitalanlegern als Erblasser:
- Denkweise eines Kapitalanlegers
- Erfahrung im Umgang mit Banken und Vermögensverwaltern
- Kenntnisse in Zusammenhang mit Anlagestrategien, Anlagemöglichkeiten und Diversifikation bzw. Risikominimierung.
Ethische Qualifikationen des Testamentsvollstreckers
- Loyalität zum Erblasser und zu seinem Testament
- Integrität und Ehrlichkeit
- Respekt und Distanz zu den Erben
- Verantwortungsbewusstsein
- Beachtung der eigenen Grenzen
- Beachtung von Interessentenkonflikten
- Beizug von Fachberatern, wenn dem TV Spezial-know how fehlt
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.