Checkliste: Honorierung des Willensvollstreckers
Die 4 Bemessungssysteme
- Honorierung ausschliesslich nach Zeitaufwand
- Berücksichtigung des Nachlassaktiven durch
- einen abgestuften Honorarrahmen
- Zuschläge (Quelle: ehem. Honoraransätze des Zürcher Anwaltsverbandes, Ausgabe Januar 1998; siehe auch Box)
- Besondere Schwierigkeiten
- Fremdsprachen-Bedarf
- Internationaler Nachlass
- Spezialkenntnisse
- Besondere Dringlichkeit
- Einsätze ausserhalb der Bürozeiten
- Besondere Wichtigkeit für den Erblasser
- Besondere Schwierigkeiten
- Berücksichtigung des Nachlassaktiven durch
- Honorierung nach Zeitaufwand verbunden mit einem Prozent-Zuschlag
- Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
- zB bis 2 % der Bruttoaktiven (Quelle: Praxis)
- zB „Stundenansatz von CHF 180 – CHF 280 mit einem einmaligen Zuschlag von höchstens 2 % des Wertes der Bruttoaktiven“ (Quelle: ehem. Honoraransätze des Zürcher Anwaltsverbandes, Ausgabe Januar 1998)
- Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
- Honorierung mit Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
- zB 1 -3 % der Bruttoaktiven (Quelle: Praxis)
- Honorierung mit Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven, mindestens aber des Zeitaufwands
- zB 2 % des vollstreckten Nachlassvermögens + festzulegender Stundensatz.
Angemessenheitskriterien nach Lehre und Rechtsprechung
Die Höhe der Vergütung muss im Verhältnis stehen zu
- Mühe
- Verantwortung
- Zeitverlust
- Dauer des Mandates
- Umfang des Mandates
- Schwierigkeit und Komplexität der Verhältnisse
- Wert des Nachlasses
- Ortsübung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.