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Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung

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Checkliste: Willensvollstrecker-Honorierung

Rechtsgebiet:
Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung
Stichworte:
Testamentsvollstreckung, Willensvollstreckung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Honorierung des Willensvollstreckers

Die 4 Bemessungssysteme

  • Honorierung ausschliesslich nach Zeitaufwand
    • Berücksichtigung des Nachlassaktiven durch
      • einen abgestuften Honorarrahmen
      • Zuschläge (Quelle: ehem. Honoraransätze des Zürcher Anwaltsverbandes, Ausgabe Januar 1998; siehe auch Box)
        • Besondere Schwierigkeiten
          • Fremdsprachen-Bedarf
          • Internationaler Nachlass
          • Spezialkenntnisse
        • Besondere Dringlichkeit
          • Einsätze ausserhalb der Bürozeiten
        • Besondere Wichtigkeit für den Erblasser
  • Honorierung nach Zeitaufwand verbunden mit einem Prozent-Zuschlag
    • Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
      • zB bis 2 % der Bruttoaktiven (Quelle: Praxis)
    • zB „Stundenansatz von CHF 180 – CHF 280 mit einem einmaligen Zuschlag von höchstens 2 % des Wertes der Bruttoaktiven“ (Quelle: ehem. Honoraransätze des Zürcher Anwaltsverbandes, Ausgabe Januar 1998)
  • Honorierung mit Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
    • zB 1 -3 % der Bruttoaktiven (Quelle: Praxis)
  • Honorierung mit Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven, mindestens aber des Zeitaufwands
    • zB 2 % des vollstreckten Nachlassvermögens + festzulegender Stundensatz.

Angemessenheitskriterien nach Lehre und Rechtsprechung

Die Höhe der Vergütung muss im Verhältnis stehen zu

  • Mühe
  • Verantwortung
  • Zeitverlust
  • Dauer des Mandates
  • Umfang des Mandates
  • Schwierigkeit und Komplexität der Verhältnisse
  • Wert des Nachlasses
  • Ortsübung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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