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Timesharing

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Definition

Rechtsgebiet:
Timesharing
Stichworte:
Timesharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Im Timesharing (kurz ts) halten mehrere Personen Sachen oder Rechte, i.d.R. eine (Ferien-)Immobilie, und nutzen diese gestaffelt während einer bestimmten oder bestimmbaren Zeitdauer pro Jahr.

Anwendungsbeispiele

Bekannt ist Timesharing (ts) vor allem von

  • Freizeitimmobilien
  • Hotelzimmern (neu)
  • Yachten
  • Hausbooten
  • Fischereirechten (anglers ts)
  • Campingplätzen
  • EDV-Grossrechnern
  • Businessjets
  • Konferenzräumen
  • Ausstellungshallen

Konzept

Mehrere Personen nutzen eine Immobilie

  • nach zeitlichen Kriterien
  • so aufgeteilt, dass
  • die Nutzer
  • nacheinander
  • periodisch wiederkehrend
  • für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit
  • ausschliesslich
  • das Objekt gebrauchen.

Kosten-/Nutzen-Optimierung

Ts führt zu einer Kosten-/Nutzen-Optimierung, denn

  1. je intensiver der Gebrauch und je höher die Auslastung, desto besser das Aufwand-/Ertragsverhältnis
  2. je besser das Aufwand-/Ertragsverhältnis, desto erschwinglicher ist das Objekt für den Einzelnen.


Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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