Das Recht der unerlaubten Handlung (auch Haftpflichtrecht, Deliktsrecht oder Schadensrecht genannt) gehört zu den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts.
Die Normen des Haftpflichtrechts / ausservertraglichen Schadensrechts entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Person für rechtswidrig zugefügte Schaden einstehen muss, die entweder durch eine eigene Handlung oder ein Ereignis, für welches das Gesetz sie verantwortlich macht, verursacht wurde. Sie bezwecken somit den Ausgleich von widerrechtlich zugefügten Schädigungen durch Leistung von Schadenersatz.
Übersicht: Haftpflichtrecht / Schadensrecht
Kausalhaftung
- Haftungsbegründender Tatbestand
- besonderer Bezug des Haftpflichtigen zum haftungsbegründenden Tatbestand
- Rechtwidrigkeit
- Schaden
- Kausalzusammenhang
- Verschulden
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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