Begriff
Die Kausalhaftung ist eine Haftungsart, bei der das Verschulden des Haftpflichtigen nicht Haftungsvoraussetzung ist.
Die Kausalhaftung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Verschuldenshaftung und bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage. Diese Ausnahmen sind in der Praxis ausserordentlich wichtig.
Kausalhaftung kann sein:
- Haftung für eigenes schuldloses Verhalten
- Haftung für fremdes Verhalten
- Haftung für Ereignisse, die vom menschlichen Verhalten unabhängig sind (Zufall)
Gegenüberstellung Haftungsvoraussetzungen der Verschuldenshaftung und der Kausalhaftung
Verschuldenshaftung | Kausalhaftung |
---|---|
Schaden | Schaden |
Kausalität | Kausalität |
Widerrechtlichkeit | Widerrechtlichkeit |
Verschulden des Haftpflichtigen | Kein Verschulden, sondern:
|
Übersicht Kausalhaftungen aus OR / ZGB
- Geschäftsherrenhaftung (OR 55)
- Tierhalterhaftung (OR 56)
- Werkeigentümerhaftung (OR 58)
- Haftung des Grundeigentümers (ZGB 679)
- Haftung des Familienoberhaupts (ZGB 333)
- Haftung Urteilsunfähiger (OR 54)
- Staats- und Beamtenhaftung
- Produkthaftung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.