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Unerlaubte Handlung

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Kausalhaftung

Rechtsgebiet:
Unerlaubte Handlung
Stichworte:
Unerlaubte Handlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die Kausalhaftung ist eine Haftungsart, bei der das Verschulden des Haftpflichtigen nicht Haftungsvoraussetzung ist.

Die Kausalhaftung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Verschuldenshaftung und bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage. Diese Ausnahmen sind in der Praxis ausserordentlich wichtig.

Kausalhaftung kann sein:

  • Haftung für eigenes schuldloses Verhalten
  • Haftung für fremdes Verhalten
  • Haftung für Ereignisse, die vom menschlichen Verhalten unabhängig sind (Zufall)

Gegenüberstellung Haftungsvoraussetzungen der Verschuldenshaftung und der Kausalhaftung

Verschuldenshaftung Kausalhaftung
Schaden Schaden
 
Kausalität Kausalität
 
Widerrechtlichkeit Widerrechtlichkeit
 
Verschulden des Haftpflichtigen Kein Verschulden, sondern:

  • besondere Beziehung des Haftpflichtigen zum haftungsbegründenden, gesetzlichen Anknüpfungstatbestand!
  • Unfall (in manchen Spezialgesetzten)
  • Bei manchen Kausalhaftungen kann sich der Haftpflichtige durch einen Entlastungsbeweise von der Haftung befreien

Übersicht Kausalhaftungen aus OR / ZGB

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