Begriff
Die Kausalhaftung ist eine Haftungsart, bei der das Verschulden des Haftpflichtigen nicht Haftungsvoraussetzung ist.
Die Kausalhaftung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Verschuldenshaftung und bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage. Diese Ausnahmen sind in der Praxis ausserordentlich wichtig.
Kausalhaftung kann sein:
- Haftung für eigenes schuldloses Verhalten
- Haftung für fremdes Verhalten
- Haftung für Ereignisse, die vom menschlichen Verhalten unabhängig sind (Zufall)
Gegenüberstellung Haftungsvoraussetzungen der Verschuldenshaftung und der Kausalhaftung
Verschuldenshaftung | Kausalhaftung |
---|---|
Schaden | Schaden |
Kausalität | Kausalität |
Widerrechtlichkeit | Widerrechtlichkeit |
Verschulden des Haftpflichtigen | Kein Verschulden, sondern:
|
Übersicht Kausalhaftungen aus OR / ZGB
- Geschäftsherrenhaftung (OR 55)
- Tierhalterhaftung (OR 56)
- Werkeigentümerhaftung (OR 58)
- Haftung des Grundeigentümers (ZGB 679)
- Haftung des Familienoberhaupts (ZGB 333)
- Haftung Urteilsunfähiger (OR 54)
- Staats- und Beamtenhaftung
- Produkthaftung
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