Grundsatz
Auch in Liquidation befindliche Gesellschaften können fusioniert werden.
Voraussetzungen
- Eine Gesellschaft in Liquidation ist fusionsfähig, „wenn mit der Vermögensverteilung noch nicht begonnen wurde“ (vgl. FusG 5 Abs. 1).
- Die Gesellschaft sollte noch Vermögen und nicht nur liquide Mittel für die Verteilung an die Anteilsinhaber haben
- Bestätigung VR an Handelsregisteramt
Ablauf
- Widerruf Liquidation durch zu beurkundenden Beschluss der a.o.GV bzw. der Gesellschafter
- Fusionsverfahren
Literatur
- GLANZMANN LUKAS, Umstrukturierungen, 3. Auflage, Bern 2014, N 836 ff.
- DALLA TORRE LUCA, Die Sanierungsfusion – eine rechtliche und ökonomische Analyse, Diss. Bern 2007 = ASR 741
- MÜLLER LUKAS, Sanierungsfusion und Rechnungslegung, Diss. St. Gallen, Zürich 2008
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Einzelfirma-Liquidationsverlauf
- AG-Liquidationsverlauf
- GmbH-Liquidationsverlauf