Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften. Bei den Kapitalgesellschaften ist der Gesellschafter – ausser bei der internen Willensbildung und beim Empfang des Liquidationsanteils – praktisch nicht in die Abwicklung einbezogen.
Informationen zur Liquidation weiterer Kapitalgesellschaften finden Sie hier:
Ausgangslage
Im Verhältnis zur AG
- ist die GmbH eher personenbezogen
- wird Parteiwechsel anstatt durch Aktienverkauf durch Gesellschafterwechsel vollzogen.
Gesetzliche Grundlage
Auflösung
Auflösungsgründe
Die GmbH wird aufgelöst (OR 820):
- nach Massgabe der Statuten (OR 820 Ziff. 1)
- durch öffentlich beurkundeten Gesellschafterbeschluss (OR 820 Ziff. 2
- Konkurs der Gesellschaft (OR 820 Ziff. 3)
- Richterurteil aus wichtigen Gründen (OR 820 Ziff. 4)
- In den übrigen vom Gesetz vorgesehenen Fällen (OR 820 Ziff. 5).
Auflösungsklage gestützt auf OR 819 und 821 Abs. 3
Die Klage hat
- sich gegen die Gesellschaft (als Passivlegitimierte) zu richten
- hat schriftlich zu erfolgen und muss begründet sein
- vgl. BGE 4A_527/2011 vom 05.03.2012 (= BGE 138 III 213 ff.)
Austritt und Ausschliessung durch den Richter
- vgl. OR 822
HR-Anmeldung
Die Auflösung der GmbH ist – abgesehen von der Auflösung durch Konkurseröffnung – von den Geschäftsführern zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (vgl. OR 821).
Liquidation
Weiterverweisung auf Aktienrecht
Für die Liquidation einer GmbH sind folgende aktienrechtliche Bestimmungen gestützt auf OR 823 analog anwendbar:
- Bestellung und Abberufung von Liquidatoren
- Durchführung der Liquidation
- Löschung der Gesellschaft im Handelsregister
- Aufbewahrung der Geschäftsbücher.
Abweichung vom Aktienrecht
Teils wird eine GmbH-gerechte Auslegung der aktienrechtlichen Bestimmungen erwartet.
Beendigung GmbH ohne Liquidation
Das Gesetz selber sieht keine Möglichkeit für die Beendigung ohne Liquidation vor (AG: vgl. OR 748 ff.).
In Lehre und Praxis sind folgende Präzisierungen bekanntgeworden:
- Übernahme der GmbH durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
- zulässig
- Fusion
- nicht zulässig.
Steuern
Siehe » Aktiengesellschafts-Liquidation: Steuern
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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