Für die Beurteilung der künftigen Funktion der Grundstücke im Unternehmen wird in der Regel unterschieden in Objekte, die nichts mit dem Organisationszweck des Unternehmens zu tun haben, und in solche, die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem originären Organisationszweck stehen. Begrifflich wird dabei gesprochen von:
- nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften
- betriebsnotwendigen Liegenschaften.
Je nach dem Verhältnis des Unternehmens zu Immobilien sind in beiden Immobiliengruppen alle Optionen offen, von Hold bis sale.
Augenblicklich verhalten sich grössere Unternehmen so, dass sich
- von nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften trennen
- bei betriebsnotwendigen Liegenschaften je nach Funktionsnähe entscheiden:
- Bürogebäude, ausser die Betriebszentrale, werden heute eher verkauft (vgl. Banken)
- Produktionsgebäude u.ä., wo das Unternehmen frei schalten und walten können muss, also nicht für jeden Ein- und Umbau den Eigentümer fragen kann und will, wird ein Eigenbestand (unmittelbar oder in einer Tochtergesellschaft) bevorzugt.
Bei den betriebsnotwendigen Liegenschaften bleiben im Endergebnis zwangsläufig immer ein unternehmerischer Bezug und mindestens ein Mietverhältnis als loseste der möglichen Verbindungen.
Nachfolgend sind die Ablaufschritte bei Umsetzung der wichtigsten bzw. nicht allgemein-gültigen Handlungsoptionen darzustellen.
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