Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden Unternehmen oft mit folgenden Massnahmen saniert:
- Buchtechnische Sanierung (kein Kapitalzufluss)
- Kapitalherabsetzung
- Aktien-Nennwertherabsetzung
- Auflösung offener Reserven
- Auflösung stiller Reserven
- Sanierung durch Einschuss neuer Mittel
- Kapitalbeschaffung
- beim Aktionariat
- am Finanzmarkt
- Kapitalbeschaffung
- Sanierung durch Veränderung des Fremdkapitals
- Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite
- Umwandlung von Krediten in Eigenkapital
- Sanierung durch Änderung der Rechtsform des Unternehmens
- Umwandlung
- Umstrukturierung