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Unternehmenssanierung

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«Auffanggesellschaft»-Sanierung

Rechtsgebiet:
Unternehmenssanierung
Stichworte:
Auffanggesellschaft, Sanierung, Unternehmenssanierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Besteht trotz Überschuldung Aussicht auf eine im Gläubigerinteresse liegende erfolgreiche Veräusserung von Betriebsteilen, so hat diese unter dem Regime des Zwangsvollstreckungsverfahrens zu erfolgen:

  • Veräusserung des Betriebsteils an eine durch die Gesellschafter oder Dritte errichtete Auffanggesellschaft (asset deal)
  • Übertragung des Betriebsteils an eine von der Konkursmasse errichtete Auffanggesellschaft (asset deal) und Veräusserung der Auffanggesellschaft (share deal)
  • Veräusserung des Betriebsteils an die Gesellschaft eines Kaufsinteressenten (asset deal).

Weiterführende Informationen

» Auffanggesellschaft
» Betriebsübernahme

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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