Regelmässig soll der Produktionsfaktor Arbeit durch Änderungen der Arbeitsbedingungen (Änderung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes, Lohnkürzung, Kurzarbeit) oder im Rahmen eines Personalabbaus zu Entlassungen bzw. Betriebsverkäufen.
Im Einzelnen:
- Personalabbau
- Grundsatz
- Im schweizerischen Recht gilt die sog. „Kündigungsfreiheit“, was sich beim Personalabbau als flexibles Anpassungshilfsmittel erweist.
- Bei Unternehmenssanierungen wird regelmässig ein Personalabbau notwendig.
- Ein Personalabbau kann erfolgen durch
- Arbeitgeber-Kündigung oder
- einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung
- Der Vorteil einer Aufhebungsvereinbarung ist die im Sanierungsfall wertvolle Planungssicherheit.
- Ein Personalabbau kann erfolgen durch
- Grundsatz
- Massenentlassung?
- Sind Kündigungen geplant, hat der Arbeitgeber stets zu prüfen,
- ob der Tatbestand der Massenentlassung nach OR 335d OR vorliegt und,
- ob damit das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren einzuhalten ist (OR 335f und OR 335g.
- Das sog. „Massenentlassungsrecht“ umfasst
- gegenüber der Arbeitnehmerschaft eine
- Informationspflicht und
- Konsultationspflicht.
- gegenüber dem Arbeitsamt
- gewisse Informationspflichten.
- Das Gesetz sanktioniert die Verletzung der einzelnen Verfahrensvorschriften unterschiedlich:
- Missbräuchlichkeit der Kündigungen
- Aufschiebung der Wirksamkeit der Kündigungen.
- gegenüber der Arbeitnehmerschaft eine
- Sind Kündigungen geplant, hat der Arbeitgeber stets zu prüfen,
Literatur
- Personalabbau
- —
- Arbeitgeber-Kündigung
- REHBINDER MANFRED / STÖCKLI JEAN-FRITZ, Band VI, Das Obligationenrecht, 2. Abteilung, Die einzelnen Vertragsverhältnisse, 2. Teilband, Der Arbeitsvertrag, Art. 319-362 OR, 1. Abschnitt, Einleitung und Kommentar zu den Art. 319-330b OR, Bern 2010 und Der Arbeitsvertrag, Art. 331-355 und Art. 361-362 OR, Bern 2014, Art. 334 ff. OR
- GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND / PÄRLI KURT, Arbeitsrecht in der Schweiz, 4. A., Bern 2019, N 561 ff.
- Aufhebungsvereinbarung
- PORTMANN WOLFGANG, Der Aufhebungsvertrag im Individualarbeitsrecht, Eine kritische Analyse der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung, in: Harrer Friedrich/Port-mann Wolfgang/Zäch Roger (Hrsg.), Festschrift für Heinrich Honsell zum 60. Geburtstag. Besonderes Vertragsrecht — aktuelle Probleme, Zürich 2002, S. 355 ff.
- GEISER THOMAS / MÜLLER ROLAND / PÄRLI KURT, Arbeitsrecht in der Schweiz, 4. A., Bern 2019, N 536 (eine einvernehmliche Aufhebung ist nur solange möglich, wie das Arbeitsverhältnis dauert)
- Massenentlassung
- VON KAENEL ADRIAN, Grundlagen der Massenentlassung und des Sozialplans, in: Adrian von Kaenel (Hrsg.), Unternehmenssanierung und Arbeitsrecht, Zürich 2010, S. 33 ff., insbesondere S. 35
- GEISER THOMAS, Massenentlassung, Anwendungsbereich, Voraussetzungen und Verfahren, in: AJP 1995, S. 1411 ff., insbesondere N 3.1
Judikatur
- Personalabbau
- Pensionierung
- BGE 114 II 350 f. (Pensionierungen gelten als befristete Arbeitsverhältnisse, sofern das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Pensionierungsalters automatisch endet)
- Pensionierung
- Arbeitgeber-Kündigung
- BGE 132 III 115, Erw. 2.1
- BGE 136 III 513, Erw. 2.3
- BGer 4A_130/2016, Erw. 2.1
- Oger ZH vom 011.11.2012, LA120002, Erw. 2b
- Aufhebungsvereinbarung
- Allgemein
- BGer 8C_368/2011, Erw. 2.2
- BGer 4A_187/2010, Erw. 2.5
- BGer 4A_474/2008, Erw. 3.1
- Einschränkungen
- BGer 4A_376/2010, Erw. 3
- BGer 4A_103/2010, Erw. 2.2
- BGer 4A_431/2008, Erw. 4.3
- Rechtsfolgen des inhaltlich unwirksamen Aufhebungsvertrags
- BGer 4A_376/2010, Erw. 3
- BGer 4A_495/2007, Erw. 4.3
- Allgemein
Weiterführende Informationen
- Personalabbau
- Arbeitgeber-Kündigung
- Aufhebungsvereinbarung
- Massenentlassung