Mitteilung im SHAB vom 03.06.2026
Im Nachlassverfahren «Lerch AG Bauunternehmung» hat die Sachwalterin STAIGER Rechtsanwälte AG, vertreten durch RAe Dr. Daniel Hunkeler und Georg J. Wohl, am 03.06.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und im Amtsblatt des Kantons Zürich unter der Rubrik «Nachlassverfahren» folgendes veröffentlicht:
Schuldner
«Lerch AG Bauunternehmung
CHE-105.788.471
Scheideggstrasse 30
8404 Winterthur»
Meldungsinhalt
Einladung zur Gläubigerversammlung
«In der Nachlassstundung der Lerch AG Bauunternehmung, Winterthur, findet die Gläubigerversammlung nach Art. 302 SchKG am Mittwoch, 8. Juli 2026, 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten des OSTTOR Eventzentrums Winterthur, Halle 2b, Gärtnerstrasse 18, 8400 Winterthur, statt. An der Gläubigerversammlung wird die Nachlassschuldnerin über den ordentlichen Nachlassvertrag (Dividendenvergleich) orientieren.»
Teilnehmende Gläubiger / Gläubigervertreter
«Teilnehmende Gläubiger bzw. Gläubigervertreter haben sich durch einen Personalausweis und gegebenenfalls durch eine schriftliche Vollmacht (soweit nicht bereits in den Akten der Sachwalterin) auszuweisen. Die der Sachwalterin bekannten Gläubiger (oder Gläubigervertreter) erhalten eine separate schriftliche Einladung. Aus logistischen Gründen werden die teilnehmenden Gläubiger gebeten, sich vorab bis am 24. Juni 2026 per E-Mail ([email protected]) anzumelden.»
Akteneinsicht / Alternativ: Elektronische Aktenanforderung
«Die Akten können während 20 Tagen vor der Gläubigerversammlung in der Kanzlei der Sachwalterin, STAIGER Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich (Mandatsleiter Rechtsanwälte Dr. Daniel Hunkeler und Georg J. Wohl), nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden (Tel. 058 387 80 00). Alternativ können die Unterlagen auf entsprechende Anfrage hin auch elektronisch angefordert werden (E-Mail an [email protected]).»
Weiterführende Informationen
Nachlassverfahren allgemein
Arbeitgeberkonkurs
Arbeitgeberrestrukturierung
Unternehmenssanierung
Unternehmensrestrukturierung
Lerch AG Bauunternehmung / Betriebseinstellung + provisorische Nachlassstundung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam