Bei der Abspaltung überträgt der übertragende Rechtsträger nur einen Teil seines Vermögens auf zwei oder mehrere übernehmende Rechtsträger.
Symmetrische Aufspaltung
Symmetrische Aufspaltung |
Typuskriterien: |
- Übertragung des gesamten Vermögens
- Spaltung zur Übernahme
- Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
- ein oder mehrere übernehmende (bestehende) Rechtsträger
- Spaltung zur Neugründung
- Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
- Zwei oder mehrere übernehmende (neue) Rechtsträger (FusG 34)
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Gesellschafter: |
- Identität der Anteilsinhaber:
- Sämtliche Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers werden zu Anteilsinhabern der übernehmenden Rechtsträger
- Beteiligungsquote:
- im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung
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Komplexität: |
mittel |
Verbreitung: |
mittel |
Ersatzvorgehen: |
Vermögensübertragung |
Asymmetrische Aufspaltung
Asymmetrische Aufspaltung |
Typuskriterien: |
- Übertragung des gesamten Vermögens
- Spaltung zur Übernahme
- Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
- ein oder mehrere übernehmende (bestehende) Rechtsträger
- Spaltung zur Neugründung
- Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
- Zwei oder mehrere übernehmende (neue) Rechtsträger (FusG 34)
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Gesellschafter: |
- Spaltung zur Übernahme
- Anteilsinhaber:
- Gewisse Anteilsinhaber werden Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers zusammen mit Anteilsinhabern der übernehmenden Rechtsträger
- Die Asymmetrik liegt in der Beteiligungsquote
- Die Asymmetrik kann soweit gehen, dass die Anteilsinhaber Beteiligte des einen Rechtsträgers und andere Beteiligte Anteilsinhaber des andern Rechtsträgers werden
- Beteiligungsquote:
- unterschiedlich, bis max. je 100 %
- Spaltung zur Neugründung
- Identität der Anteilsinhaber:
- Sämtliche Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers werden zu Anteilsinhabern der übernehmenden Rechtsträger
- Beteiligungsquote:
- Unterschiedlich, bis max. je 100 %
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Komplexität: |
Bewertungsproblematik |
Verbreitung: |
mittel |
Ersatzvorgehen: |
Vermögensübertragung |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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