Die Gesellschaft hat ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu einer ausserordentlichen Generalversammlung betreffend Beschlussfassung über die Spaltung einzuladen.
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Unternehmensspaltung
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Die Gesellschaft hat ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter zu einer ausserordentlichen Generalversammlung betreffend Beschlussfassung über die Spaltung einzuladen.