Bei der Aufspaltung überträgt der übertragende Rechtsträger sein ganzes Vermögen auf zwei oder mehrere übernehmende Rechtsträger, wird aufgelöst und im HR gelöscht.
Symmetrische Aufspaltung
Symmetrische Aufspaltung
Typuskriterien:
Übertragung des gesamten Vermögens
Spaltung zur Übernahme
Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
ein oder mehrere übernehmende (bestehende) Rechtsträger
Spaltung zur Neugründung
Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
Zwei oder mehrere übernehmende (neue) Rechtsträger (FusG 34)
Gesellschafter:
Identität der Anteilsinhaber:
Sämtliche Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers werden zu Anteilsinhabern der übernehmenden Rechtsträger
Beteiligungsquote:
im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung
Komplexität:
mittel
Verbreitung:
mittel
Ersatzvorgehen:
Vermögensübertragung
Asymmetrische Aufspaltung
Asymmetrische Aufspaltung
Typuskriterien:
Übertragung des gesamten Vermögens
Spaltung zur Übernahme
Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
ein oder mehrere übernehmende (bestehende) Rechtsträger
Spaltung zur Neugründung
Ein übertragender (zu liquidierender) Rechtsträger
Zwei oder mehrere übernehmende (neue) Rechtsträger (FusG 34)
Gesellschafter:
Spaltung zur Übernahme
Anteilsinhaber:
Gewisse Anteilsinhaber werden Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers zusammen mit Anteilsinhabern der übernehmenden Rechtsträger
Die Asymmetrik liegt in der Beteiligungsquote
Die Asymmetrik kann soweit gehen, dass die Anteilsinhaber Beteiligte des einen Rechtsträgers und andere Beteiligte Anteilsinhaber des andern Rechtsträgers werden
Beteiligungsquote:
unterschiedlich, bis max. je 100 %
Spaltung zur Neugründung
Identität der Anteilsinhaber:
Sämtliche Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers werden zu Anteilsinhabern der übernehmenden Rechtsträger
Beteiligungsquote:
Unterschiedlich, bis max. je 100 %
Komplexität:
Bewertungsproblematik
Verbreitung:
mittel
Ersatzvorgehen:
Vermögensübertragung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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