KMU’s sind im Spaltungsverfahren von der Erstellung folgender Dokumente dispensiert (FusG 39 Abs. 2, FusG 40 i.V.m. FusG 15 Abs. 2 und FusG 41 Abs. 2):
- Erstellung des Spaltungsberichts
- Prüfung der Bilanzen, des Spaltungsvertrages und Spaltungsberichts durch einen Revisionsexperten
- Einsichtsverfahren der Gesellschafter.
Für den Verzicht gelten Voraussetzungen und Form von FusG 2 lit. e:
Dispensationsvoraussetzungen
Art. 2 FusG: Begriffe
In diesem Gesetz gelten als:
kleine und mittlere Unternehmen: Gesellschaften, die keine Anleihensobligationen ausstehend haben, deren Anteile nicht an der Börse kotiert sind und die überdies zwei der nachfolgenden Grössen nicht in den zwei letzten dem Fusions-, dem Spaltungs- oder dem Umwandlungsbeschluss vorangegangenen Geschäftsjahren überschreiten:
- Bilanzsumme von 20 Millionen Franken,
- Umsatzerlös von 40 Millionen Franken,
- 200 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:StundungEinleitung zur StundungAutoren:BetreibungsaufhebungEinleitung zur Betreibungsaufhebung / Betr...Autoren:Forderungseinzug / InkassoEinleitung zum Forderungseinzug / InkassoAutoren:ArrestEinleitung zum ArrestAutoren:SchKG-FeststellungsklageEinleitung zur SchKG-FeststellungsklageAutoren:Schuldbetreibung / KonkursÜberblick: Schuldbetreibung und Konkurs
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht