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Unternehmensspaltung

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Haftung

Rechtsgebiet:
Unternehmensspaltung
Stichworte:
Unternehmensspaltung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es bleiben zu beachten:

  • Die subsidiäre Haftung der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften (FusG 47)
  • die Haftung persönlich haftender Gesellschafter des übertragenden Unternehmens (FusG 48)
  • die Möglichkeit zur Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen (FusG 108)
  • die Haftung für Verbindlichkeiten aus Arbeitsverträgen (FusG 49 Abs. 2).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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