Anforderungen
Im Prüfungsbericht nimmt ein zugelassener Revisionsexperte zu Bilanzen, Spaltungsvertrag bzw. -plan und Spaltungsbericht also zur Transaktion, schriftlich Stellung (FusG 40 i.V.m. FusG 15 Abs. 4).
Die KMU-Gesellschafen können auf die Prüfung verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen (FusG 14 Abs. 2).
Prüfungsgegenstand
Der Revisionsexperte muss eine Angemessenheitsprüfung vornehmen. Er hat dabei zu prüfen, ob
- die Bewertung angemessen ist
- das Umtauschverhältnis abgemessen ist, namentlich
- die Methode der Unternehmensbewertung
- die Angemessenheit der Unternehmensbewertungsmethode
- die Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses.
Nicht zur Prüfungsaufgabe des Revisionsexperten zählen:
- materielle Richtigkeit der Bilanz
- Vollständigkeit der Bilanz
- Einhaltung der Rechnungslegungsstandards.
Praxis
- Es werden anlässlich eines signing am selben Tag unterzeichnet:
- Spaltungsvertrag bzw. -plan
- Spaltungsbericht
- Prüfungsbericht des Revisors
- Das closing findet nach erfolgter Zustimmung der Gesellschafter statt.
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