Anforderungen
Im Prüfungsbericht nimmt ein zugelassener Revisionsexperte zu Bilanzen, Spaltungsvertrag bzw. -plan und Spaltungsbericht also zur Transaktion, schriftlich Stellung (FusG 40 i.V.m. FusG 15 Abs. 4).
Die KMU-Gesellschafen können auf die Prüfung verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen (FusG 14 Abs. 2).
Prüfungsgegenstand
Der Revisionsexperte muss eine Angemessenheitsprüfung vornehmen. Er hat dabei zu prüfen, ob
- die Bewertung angemessen ist
- das Umtauschverhältnis abgemessen ist, namentlich
- die Methode der Unternehmensbewertung
- die Angemessenheit der Unternehmensbewertungsmethode
- die Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses.
Nicht zur Prüfungsaufgabe des Revisionsexperten zählen:
- materielle Richtigkeit der Bilanz
- Vollständigkeit der Bilanz
- Einhaltung der Rechnungslegungsstandards.
Praxis
- Es werden anlässlich eines signing am selben Tag unterzeichnet:
- Spaltungsvertrag bzw. -plan
- Spaltungsbericht
- Prüfungsbericht des Revisors
- Das closing findet nach erfolgter Zustimmung der Gesellschafter statt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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