Einkommenssteuer
Als Voraussetzung für eine steuerneutrale Umwandlung bei sämtlichen Umstrukturierungsvarianten wird verlangt:
- Fortbestehen einer Steuerpflicht in der Schweiz
- Weiterführung der bisherigen Einkommens- bzw. Gewinnsteuerwerte.
Dies gilt auch für eine Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft.
Literatur
- MÜLLER PETER / SCHREIBER SUSANNE, Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Umstrukturierungen, 2016, § 2, N 26
- ETTLIN ERICH / STÜDLE ROLAND, Umstrukturierungen bei Personengesellschaften, in: ST 2009, S. 334
Judikatur
- BGer 2C_522/2018 vom 15.04.2020 (grosser Säule 3a-Abzug)
Weiterführende Informationen
Transaktionsspezifische Voraussetzungen
Für eine steuerneutrale Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sind Voraussetzung:
- Betriebserfordernis
- Mindestens Teilbetrieb (relativ unabhängige organisatorische Einheit)
- vgl. DBG 19 Abs. 1 lit. b
- Veräusserungssperrfrist von 5 Jahren
- früher als „Revers“ bezeichnet
- vgl. DBG 19 Abs. 2
Verletzung der Sperrfrist
Eine ganze oder teilweise Veräusserung der Beteiligungsrechte während der Sperrfrist führt zu einer nachträglichen Besteuerung der stillen Reserven oder eines Teiles davon (vgl. ASA 68 [1999/2000] 71).
Emissionsabgabe
Die Umwandlung von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft löst in der Regel die Emissionsabgabe aus, mit folgenden Einschränkungen:
- Bemessungsgrundlage: nicht Verkehrswert der eingebrachten Vermögenswerte, sondern Nennwert der neu geschaffenen Beteiligungswerte
- Freibetrag vom neu geschaffenen Nennwert: CHF 1 Mio.
Sozialabgaben
Sind die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft gegeben, sind keine Sozialabgaben zu entrichten.
Ausnahmen:
- Realisierung stiller Reserven aus nicht übertragenen Werten
- Verletzung Veräusserungssperrfrist
Die stillen Reserven sind als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern und darauf Sozialabgaben abzuführen.
Weiterführende Informationen
- BGer 9C_608/2022 vom 13.11.2023 (Qualifikation als «Immobilienbetrieb» – auch ohne eigenes Personal – bei auftragsrechtlichem Mandatsverhältnis)
- Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
- Kreisschreiben Nr. 18 «Steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a» vom 17.07.2008, welches die ESTV zur Konkretisierung von DBG 33 Abs. 1 lit. e erlassen hat
- Unternehmenssteuerreform II (USTR II)
- Entlastung von Einzelfirmen und Personengesellschaften in Übergangsphasen
- Überführung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen
- Verpachtung des Geschäftsbetriebes
- Tod des Unternehmers
- Weiterführung des Unternehmens durch alle Erben
- Weiterführung in Form einer Personengesellschaft
- Weiterführung in Form einer Kapitalgesellschaft
- Weiterführung des Unternehmens durch alle Erben
- Geschäftsaufgabe – Privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.