Vorlage zur Beschlussfassung
Bei den Kapitalgesellschaften, den Genossenschaften und den Vereinen muss das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan den Umwandlungsplan der Generalversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten (FusG 64 Abs. 1).
Öffentliche Beurkundung
Über die Beschlussfassung an der a.o. GV ist von einem Urkundsbeamten (Notar) eine „öffentliche Urkunde“ erstellen zu lassen (FusG 65).
Quoren
Folgende Mehrheiten sind erforderlich (FusG 64 Abs. 1, lit. a-e, und Abs. 2):
Bisherige Rechtsform | Ziel- Rechtsform |
Anwesenheits- quorum |
Stimmquorum | Gesetzesart. |
---|---|---|---|---|
AG und KmAG | Beliebig | — | 2/3 der an der GV vertretenen Stimmen + absolutes Mehr der von ihnen vertretenen Stimmen | FusG 64 Abs. 1, lit. a |
GmbH mit Nachschusspflicht oder anderen persönlichen Leistungspflichten | alle betroffenen Aktionäre anwesend oder vertreten | 100% der betroffenen Aktionäre | FusG 64 Abs. 1, lit. a |
|
Kapital- gesellschaft |
Genossenschaft | alle Gesellschafter anwesend oder vertreten | 100% der Gesellschafter | FusG 64 Abs. 1, lit. b |
GmbH | Beliebig | — | 2/3 der an der GV vertretenen Stimmen + absolutes Mehr des gesamten Kapitals | FusG 64 Abs. 1, lit. c |
Genossenschaft | Beliebig | — | 2/3 der abgegebenen Stimmen | FusG 64 Abs. 1, lit. d |
Nachschusspflicht, persönliche Haftung oder andere persönliche Leistungspflichten | — | 3/4 aller Genossenschafter | FusG 64 Abs. 1, lit. d |
|
Verein | Beliebig | — | 3/4 der an der GV anwesenden Mitglieder | FusG 64 Abs. 1, lit. e |
KlG und KmG | Allgemein | alle Gesellschafter | 100% der Gesellschafter | FusG 64 Abs. 2 |
Quorum im Gesellschafts-vertrag (Zustimmung von 3/4 aller Gesellschafter) | FusG 64 Abs. 2 |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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