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Unternehmensumwandlung

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a.o. GV / Umwandlungsbeschluss

Rechtsgebiet:
Unternehmensumwandlung
Stichworte:
Unternehmensumwandlung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorlage zur Beschlussfassung

Bei den Kapitalgesellschaften, den Genossenschaften und den Vereinen muss das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan den Umwandlungsplan der Generalversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten (FusG 64 Abs. 1).

Öffentliche Beurkundung

Über die Beschlussfassung an der a.o. GV ist von einem Urkundsbeamten (Notar) eine „öffentliche Urkunde“ erstellen zu lassen (FusG 65).

Quoren

Folgende Mehrheiten sind erforderlich (FusG 64 Abs. 1, lit. a-e, und Abs. 2):

Bisherige Rechtsform Ziel-
Rechtsform
Anwesenheits-
quorum
Stimmquorum Gesetzesart.
AG und KmAG Beliebig 2/3 der an der GV vertretenen Stimmen + absolutes Mehr der von ihnen vertretenen Stimmen FusG 64
Abs. 1, lit. a
GmbH mit Nachschusspflicht oder anderen persönlichen Leistungspflichten alle betroffenen Aktionäre anwesend oder vertreten 100% der betroffenen Aktionäre FusG 64
Abs. 1, lit. a
Kapital-
gesellschaft
Genossenschaft alle Gesellschafter anwesend oder vertreten 100% der Gesellschafter FusG 64
Abs. 1, lit. b
GmbH Beliebig 2/3 der an der GV vertretenen Stimmen + absolutes Mehr des gesamten Kapitals FusG 64
Abs. 1, lit. c
Genossenschaft Beliebig 2/3 der abgegebenen Stimmen FusG 64
Abs. 1, lit. d
Nachschusspflicht, persönliche Haftung oder andere persönliche Leistungspflichten 3/4 aller Genossenschafter FusG 64
Abs. 1, lit. d
Verein Beliebig 3/4 der an der GV anwesenden Mitglieder FusG 64
Abs. 1, lit. e
KlG und KmG Allgemein alle Gesellschafter 100% der Gesellschafter FusG 64
Abs. 2
Quorum im Gesellschafts-vertrag (Zustimmung von 3/4 aller Gesellschafter)     FusG 64
Abs. 2

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