Definition «Bereitschaftszeit»
Zeit, während der ein Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz präsent sein muss, aber in Bereitschaft bleiben muss, um allenfalls seine Arbeitstätigkeit wieder aufzunehmen.
Rechtliche Handhabung
- voraussichtliche Bereitschaftszeit muss dem Arbeitnehmer im Vornherein mitgeteilt werden. (Macht dies der Arbeitgeber nicht, gilt die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit!)
- Bereitschaftszeit gilt nicht als Ruhezeit.
- keine gesetzlichen Einschränkungen betreffend Dauer der Bereitschaftszeit
- Entlöhnung der Bereitschaftszeit ist im Arbeitsvertrag zu verankern
- Wartezeiten bei Kunden oder am Zoll gelten als Bereitschaftszeit, sofern die voraussichtliche Dauer bekannt ist.