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Verkehrsrecht

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Unnötiges Fahren auf der Überholspur

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • SVG 34 Abs. 1, 44
  • VRV 8 Abs. 1, 36 Abs. 6

Grundsatz

  • Fahrzeuge müssen grundsätzlich rechts fahren
  • auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen ist der äusserste Streifen rechts zu benützen

Ausnahmen

  • beim Überholen!
  • beim Einspuren
  • beim Fahren in parallelen Kolonnen
  • beim Fahren innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen

Fahren auf der Überholspur ist verboten, wenn:

  • durchgehend darauf gefahren wird, ohne dass ein Auto zu überholen ist
  • der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 200 – 300 m überschreitet
  • beim Überholen mehrerer Fahrzeuge der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen mehr als 80 -100 m beträgt

Fahren auf der Überholspur ist zulässig, wenn:

  • sie ausschliesslich für das Überholen (nicht Fahren!) benutzt wird
  • mehrere Fahrzeuge mit Abständen von 80 – 100 m „an einem Stück“ überholt werden
Kasuistik
BGE 105 IV 55 Fahrzeugführer, der auf der Autobahn über eine Strecke von ca. 2 km auf der mittleren von drei Fahrspuren fuhr. Dies obwohl die rechte Spur frei war. einfache Verkehrsregelverletzung

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