Die ARV1 gilt grundsätzlich für Führer von Motorwagen u. Fahrzeugkombinationen:
- zum Sachentransport von mehr als 3.5t Gesamtgewicht
- zum Personentransport mit mehr als 8 + 1 Sitzplätzen.
Ausnahmen:
- Fahrzeuge mit weniger als 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Fahrzeuge im Einsatz der Armee, Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz
- Fahrzeuge zum Personentransport im Linienverkehr, sofern die Linienstrecke kürzer als 50 km ist
- Fahrzeuge im Einsatz für Notfälle oder nicht gewerbliche humanitäre Hilfe
- Fahrzeuge mit spezieller Ausrüstung für ärztliche Hilfe
- Pannenhilfe im Umkreis von 100 km ab Standort
- Fahrten zur Entwicklung, Reparatur, Wartung; Probefahrten, Überführungsfahrten zwecks Reparatur und Fahrzeugaufbau
- Privatfahrten mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit weniger als 7.5t Gesamtgewicht
- Veteranenfahrzeuge
Ausnahmen beschränkt auf Binnenverkehr innerhalb der Schweiz:
- Fahrzeuge zum Personentransport bis 16+1 Sitze
- Fahrzeugkombinationen mit Gesamtgewicht de Zugfahrzeuges bis 3.5t, Sattelschlepper mit Gesamtzugsgewicht bis 5t
- Verwaltungsfahrzeuge des Bundes
- Speziell ausgerüstete Fahrzeuge für Ausbildungszwecke, Fahrschulfahrzeuge oder Fahrzeuge im Einsatz für Aus- und Weiterbildung, sofern keine gewerblichen Transporte durchgeführt werden
- Fahrzeuge im Einsatz für Kanalisations- , Hochwasserschutz-, Strassenunt3erhaltsdiensten, Sammeldienst für Siedlungsabfälle, Wasser-, Gas-, und Elektrizitätsversorgungsdienste, Telefonanbieter, Radio- und Fernsehsender
- Zirkus- und Schaustellergewerbe
- Fahrzeuge im werkinternen Verkehr