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Verkehrsrecht

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Sonntags- und Nachtfahrverbot

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sonntagfahrverbot

Gilt an folgenden Tagen:

  • Sonntagen
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • August
  • Weihnachten sowie 26. Dezember (wenn Weihnachten nicht auf einen Mo oder Fr fällt)

Nachtfahrverbot

Gilt zwischen 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr.

Darunter fallende Fahrzeugtypen

  • Schwere Motorwagen
  • Gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen
  • Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht
  • Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t mitführen.

Ausnahmen

Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen sind:

  1. Fahrzeuge zum Personentransport
  2. Landwirtschaftliche Fahrzeuge
  3. Fahrzeuge, die einen Sattelanhänger mit einem zum Wohnen dienenden Aufbau mitführen
  4. Fahrten der Feuerwehr, des Zivilschutzes, der Sanität, der Polizei und des Militärs sowie Fahrten zur Hilfeleistung bei Katastrophen
  5. Gewerbliche Traktoren, Motorkarren u. Arbeitskarren sowie ihre Anhänger (sofern die Fahrzeuge während den Verbotszeiten ausschliesslich für landwirtschaftliche Fahrten verwendet werden)
  6. Fahrten der schweizerischen Post
  7. Transporte von Lebensmitteln, die nicht tiefgefroren, ultrahocherhitzt oder sterilisiert sind und deren Verbrauchsfrist höchstens 30 Tage beträgt
  8. Transporte von Schlachttieren und Sportpferden
  9. Transporte von Schnittblumen
  10. Transporte von Tageszeitungen mit redaktionellem Inhalt sowie Fahrten für aktuelle Fernsehreportagen
  11. Fahrten zur Hilfeleistung bei Unfällen, Fahrzeugpannen etc.

Hinweis!

Bei Fahrten nach Ziffern 6 – 10 (Liste oben) kann ein Viertel des Ladevolumens des Fahrzeugs mit anderen Gütern aufgefüllt werden.

Bewilligung zu Sonntags- und Nachtfahrten

Eine Bewilligung für das Fahren während des Sonntags- und Nachtfahrverbot wird erteilt, wenn:

  • Eine Fahrt am Sonntag oder zur Nachtzeit dringend ist und
  • weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels vermieden werden kann

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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