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Verkehrsrecht

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Spezialfälle

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Selbständigerwerbende / Selbstfahrer

Darunter fällt jener Chauffeur, der nicht in einem Anstellungsverhältnis steht u. allein über den Einsatz seiner Arbeit entscheidet.

Hinweis!

Die Arbeitszeit ist für Selbständigerwerbende nicht beschränkt.

Lehrlinge

  • Arbeitszeit eines Lastwagenführer-Lehrlings max. 9 Std. pro Tag
  • Obligatorischer Schulunterricht gilt als Arbeitszeit
  • Lehrling darf nur zwischen 05.00 Uhr und 22.00 Uhr arbeiten
  • Mindestens 11 Std. Ruhezeit pro Tag

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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