Selbständigerwerbende / Selbstfahrer
Darunter fällt jener Chauffeur, der nicht in einem Anstellungsverhältnis steht u. allein über den Einsatz seiner Arbeit entscheidet.
Hinweis!
Die Arbeitszeit ist für Selbständigerwerbende nicht beschränkt.
Lehrlinge
- Arbeitszeit eines Lastwagenführer-Lehrlings max. 9 Std. pro Tag
- Obligatorischer Schulunterricht gilt als Arbeitszeit
- Lehrling darf nur zwischen 05.00 Uhr und 22.00 Uhr arbeiten
- Mindestens 11 Std. Ruhezeit pro Tag