Gesetzliche Grundlage
- SVG 34 Abs 4
- VRV 12 Abs. 1
Grundsatz
Der hintere Lenker trägt grds. die Verantwortung für den Unfall!
Ausnahmen
- das vordere Auto bremst ohne ersichtlichen Grund
- das vordere Auto macht einen Schikanestopp (mehr dazu oben)
- das vordere Auto stoppt plötzlich infolge höherer Gewalt (z.B. weil Baum auf Strasse stürzt)
Ursachen
ausgehend vom hinteren Fahrzeugführer:
- ungenügende Aufmerksamkeit
- ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Bremsdefekt
ausgehend vom vorderen Fahrzeugführer:
- Bremsen wegen höherer Gewalt (z.B. weil Baum/Fels auf Strasse fällt)
- Bremsen ohne ersichtlichen Grund
- Schikanestopp
Häufige Unfallfolge
Schleudertrauma
- Kopfschmerzen
- Nackenschmerzen
- Schwindel, u.ä.
Hinweis:
- Vermeiden Sie Auffahrunfälle durch das Einhalten von genügend Abstand!
- Bei Unfall mit Verletzen ist grundsätzlich immer Polizei beizuziehen!
Ausnahme:
Diese Pflicht besteht nicht, wenn Verletzung gering (Prellung, Schürfung u.ä.) und der Verletzte einverstanden ist, dass Polizei nicht benachrichtigt wird.