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Verkehrsrecht

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Auffahrunfall

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • SVG 34 Abs 4
  • VRV 12 Abs. 1

Grundsatz

Der hintere Lenker trägt grds. die Verantwortung für den Unfall!

Ausnahmen

  • das vordere Auto bremst ohne ersichtlichen Grund
  • das vordere Auto macht einen Schikanestopp (mehr dazu oben)
  • das vordere Auto stoppt plötzlich infolge höherer Gewalt (z.B. weil Baum auf Strasse stürzt)

Ursachen

ausgehend vom hinteren Fahrzeugführer:

  • ungenügende Aufmerksamkeit
  • ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Bremsdefekt

ausgehend vom vorderen Fahrzeugführer:

  • Bremsen wegen höherer Gewalt (z.B. weil Baum/Fels auf Strasse fällt)
  • Bremsen ohne ersichtlichen Grund
  • Schikanestopp

Häufige Unfallfolge

Schleudertrauma

  • Kopfschmerzen
  • Nackenschmerzen
  • Schwindel, u.ä.

Hinweis:

  1. Vermeiden Sie Auffahrunfälle durch das Einhalten von genügend Abstand!
  2. Bei Unfall mit Verletzen ist grundsätzlich immer Polizei beizuziehen!
Ausnahme:

Diese Pflicht besteht nicht, wenn Verletzung gering (Prellung, Schürfung u.ä.) und der Verletzte einverstanden ist, dass Polizei nicht benachrichtigt wird.

Vorbehalt / Disclaimer

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