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Verkehrsrecht

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Bremsen

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bremsweg

Der Bremsweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn der Bremsung bis zum Ende der Bremsung zurücklegt.

Die Länge des Bremsweges wird bestimmt durch die gefahrene Geschwindigkeit und die Verzögerung.

Der Anhalteweg ist länger, berücksichtigt er doch zusätzlich die Reaktionszeit.

Anhalteweg

Der Anhalteweg ist die Strecke, die ein Fahrzeug vom Zeitpunkt des Auftretens eines Hindernisses bis zum Stillstand zurücklegt.

Das Erkennen dauert in der Regel ca. 0,1 s (einen Augenblick).

Die Zeit der Reaktion liegt bei 0,8 s.

Die Bremsansprechzeit, auch Schwellzeit genannt (siehe Abbildung), ist der Zeitbedarf, den die Bremsen benötigen, um die maximale Bremswirkung zu entfalten.

Weiter zu berücksichtigen sind die Reaktions- und Vorbremszeit des Lenkers. Die Reaktionszeit auch Einfluss auf die Länge des notwendigen Sicherheitsabstands.

Dieser Zeitbedarf beträgt für:

Bremsansprechzeit
hydraulische Bremsanlage 0,1 bis 0,2 Sekunden
Druckluftbremsanlage 0,2 bis 0,6 Sekunden
Reaktions- und Vorbremszeit
Durchschnitt 1 Sekunde
Geübter Lenker kürzer

Kasuistik
6B_272/2010 Autofahrer, der auf einer kurvigen Strecke ein 150m langes gerades Zwischenstück für das Überholen nutzte. Unmittelbar vor der folgenden Rechtskurve konnte er wieder einbiegen, wobei er allerdings das überholte Fahrzeug streifte. Autolenker machte sich u.a. schuldig wegen Überholens an unübersichtlicher Stelle. Bei einem Überholweg von rund 144m hätt vielmehr eine freie Strecke von 288m zur Verfügung stehen müssen.

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