Gesetzliche Grundlage
- SVG 31 Abs. 1
- VRV 3 Abs. 1
Grundsatz
In der Schweiz ist das Telefonieren während der Fahrt verboten, sofern die Aufmerksamkeit des Fahrers dabei beeinträchtigt wird.
Verboten ist
Während der Autofahrt:
- ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren
- Nummern oder Botschaften einzugeben (SMS schreiben; Eingabe ins Navi, etc.)
- ablenkende Gespräche zu führen
Nicht generell verboten ist
Während der Autofahrt:
- das Abnehmen/Aufhängen des gut erreichbaren und fixierten Handys
- nicht ablenkende Gespräche mit einer Freisprecheinrichtung zu führen
Kasuistik | ||
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BGE 120 IV 66 | Fahrzeugführer, der mit Mobiltelefon in der Hand oder eingeklemmt zwischen Kopf u. Schulter während der Fahrt telefoniert | das dauernde Beherrschen des Fahrzeuges ist nicht gewährleist |
6B_666/2009 | Fahrzeugführer, der während der Fahrt ein SMS schreibt, dadurch die Aufmerksamkeit nicht auf die Strasse gerichtet ist und einen Selbstunfall macht | Grobe Verkehrsregelverletzung! |