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Verkehrsrecht

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Rechts überholen

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • SVG 35 Abs. 1
  • VRV 8 Abs. 3, 36 Abs. 5 lit. a

Grundsatz

Überholt wird links. Rechtsüberholen ist grds. verboten!

Ausnahme

Rechts zu überholen sind:

  • Fahrzeuge, die nach links eingespurt haben
  • links gehende Fussgänger
  • fahrende Strassenbahnen, sofern möglich
  • an Haltestellen mit Schutzinseln stehende Strassenbahnen

Hinweis

Beim Fahren in parallelen Kolonnen ist es gestattet rechts an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren. (Nicht aber das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen!)

Kasuistik
BGE 126 IV 192 Fahrzeugführer, der bei dichtem Feierabendverkehr, zwei Fahrzeuge eventualvorsätzlich rechts überholt hat. grobe Verkehrsregelverletzung
BGE 94 IV 124 Fahrzeugführerin, die ihre Fahrt auf dem rechten Fahrstreifen beschleunigt, obwohl ein anderes Fahrzeug im Begriffe war, sie auf der linken Fahrspur zu überholen. Wenn nötig, muss die Rechtsfahrende ihre Fahrt verlangsamen, um ein Rechtsüberholen zu vermeiden!
BGE 6B_374/2015 Lenker, der auf einer dreispurigen Autobahn bei Kolonnenbildung auf der Normalspur mit geringer Geschwindigkeitsdifferenz (passiv) rechts vorbeifuhr Freispruch
vgl. Verkehrsrecht – Rechtsvorbeifahren ist nicht Rechtsüberholen

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