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Verkehrsrecht

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Überfahren einer Sicherheitslinie

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

  • SVG 34 Abs. 2
  • SSV 73 Abs. 6 Best. a

Begriff

  • eine weisse, ununterbrochen gezogene Linie
  • dient i.d.R. der Trennung der beiden Fahrrichtungen
  • kann auch als doppelte Sicherheitslinie gezogen werden (wenn Fahrbahn mind. drei Fahrspuren aufweist, oder besonderes Sicherheitsbedürfnis besteht)

Grundsatz

Sicherheitslinien dürfen weder überfahren noch überquert werden!

Ausnahmen

Das Überfahren der Sicherheitslinie ist nicht strafbar, wenn:

  • sie vom Fahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht ohne Weiteres als solche erkannt werden kann
  • zwingende Gründe vorliegen und sie mit der nötigen Vorsicht überfahren wird (z.B. Ausweichen wegen eines Unfalles)
Kasuistik
BGE 86 IV 113 Fahrzeugführer, der wegen einem stationären Hindernis zwischen der Sicherheitslinie u. dem rechten Fahrbahnrand die Sicherheitslinie überfährt und dadurch dem Hindernis ausweicht zulässiges Überfahren der Sicherheitslinie aus „zwingendem Grund“. Bedingt jedoch, dass ihm nicht zugemutet werden kann zu warten, bis seine Fahrbahn wieder frei ist

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