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Verkehrsrecht

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Überholen

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Überholen gibt es 2 Aspekte:

  • die des Überholers
  • die des Überholten.

Überholer

Voraussetzungen sind:

  • Genügend Fahrbahnbreite
  • Merklich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug
  • Ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr
  • Keine Einfahrten und Kreuzungen
  • Keine Gefährdung durch den Fahrbahnzustand
  • Keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs
  • Keine Behinderung des Überholten

Entgegenkommendes Fahrzeug

Bei einem entgegenkommenden Fahrzeug, das sich etwa gleich schnell wie der Überholer bewegt, ist der Überholweg mehr als zu verdoppeln.

Überholter

Für den Überholten gilt:

  • Keine Geschwindigkeitserhöhung
  • Möglichst weit rechts fahren
  • Keine Behinderung des Überholten.

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