Gesetzliche Grundlage
- SVG 34 Abs. 1, 44
- VRV 8 Abs. 1, 36 Abs. 6
Grundsatz
- Fahrzeuge müssen grundsätzlich rechts fahren
- auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen ist der äusserste Streifen rechts zu benützen
Ausnahmen
- beim Überholen!
- beim Einspuren
- beim Fahren in parallelen Kolonnen
- beim Fahren innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen
Fahren auf der Überholspur ist verboten, wenn:
- durchgehend darauf gefahren wird, ohne dass ein Auto zu überholen ist
- der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 200 – 300 m überschreitet
- beim Überholen mehrerer Fahrzeuge der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen mehr als 80 -100 m beträgt
Fahren auf der Überholspur ist zulässig, wenn:
- sie ausschliesslich für das Überholen (nicht Fahren!) benutzt wird
- mehrere Fahrzeuge mit Abständen von 80 – 100 m „an einem Stück“ überholt werden
Kasuistik | ||
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BGE 105 IV 55 | Fahrzeugführer, der auf der Autobahn über eine Strecke von ca. 2 km auf der mittleren von drei Fahrspuren fuhr. Dies obwohl die rechte Spur frei war. | einfache Verkehrsregelverletzung |