Bei der heutigen Datenflut kommt der Wahrung der Privatsphäre je länger je mehr Bedeutung zu. Dies gilt auch für Autohalter-Daten. So hat jeder Halter eines Fahrzeuges das Recht, das Kennzeichen seines Autos oder Motorrades sperren zu lassen.
Die meisten Strassenverkehrsämter bieten hiezu den Download eines Formulars an. In der Regel bedarf die «Sperrung der Halterdaten» einer Begründung. In der Regel wird für die Halterdaten-Sperrung keine Kosten erhoben.
Die Halterdaten-Sperrung wirkt aber nicht gegenüber den Behörden und der Polizei. Auf besonderes Gesuch hin können unter bestimmten Voraussetzungen, bzw. in wenigen Ausnahmefällen Halterdaten doch in Erfahrung gebracht werden (z.B bei einem Unfall, Fahrerflucht usw.).
LAWMEDIA Redaktion
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