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Verkehrsrecht

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Urteile Verkehrsrecht

Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Verkehrsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BGE 1C_165/2017

Führerausweisentzug wegen Rückwärtsfahrens auf der Autobahn

Wer bei erheblichem Verkehrsaufkommen auf einer Autobahneinfahrt anhält und sein Fahrzeug zurücksetzt, schafft damit eine vorsätzliche Verkehrsregelverletzung, die zu einem Führerausweisentzug von einem Monat berechtigt.

» BGE 1C_165/2017 vom 22.06.2017

BGE 6B_272/2011 vom 09.08.2011

Busse für Nicht-Hupen bei unaufmerksamen Passanten in der Fussgängerzone

Gemäss Bundesgericht hätte der Lastwagenchauffeur nicht darauf vertrauen dürfen, dass die für ihn erkennbar unaufmerksamen beiden Männer, die 10 Minuten zuvor Methadon eingenommen hatten und ins Lesen vertieft waren, seinen Sattelschlepper doch noch wahrnehmen würden. Er hätte sich der Gefahr unaufmerksamer Passanten in der Fussgängerzone bewusst sein und nicht nur anhalten, sondern auch die Hupe betätigen müssen.

» BGE 6B_272/2011 vom 09.08.2011

BGE 6B_849/2010

Freispruch bei grober Verkehrsregelverletzung trotz Videoaufnahme

Das Bundesgerucht sprach einen Autolenker frei, der zuvor von der Aargauer Justiz wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 2500 CHF verurteilt worden war. Dies, da es das Beweismittel als nicht zulässig beurteilte: Die Straftat konnte dem Lenker nur nachgewiesen werden, da sein Beifahrer die begangenen Verkehrsdelikte mit einer Videokamera aufzeichnete, die er später auf einem Fest verlor. Die verwendete Kamera wurde bei der Polizei abgegeben, welche die Videoaufzeichnungen sichtete, um den Eigentümer auszumachen. Das Bundesgericht stellte fest, das bei der Sichtung des Materials keinerlei Verdacht gegen den Verurteilten vorlag, und beurteilte das Ganze daher als unzulässige Beweisausforschung ohne gesetzliche Grundlage. Da es sich bei Verkehrsdelikten nicht um schwere Kriminalität handle, überwiege in diesem Fall das private Interesse des Beschuldigten das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung.

» BGE 6B_849/2010 vom 14. April 2011

BGE 6B_623/2010

Strafrichter für Fahrverbote nicht zuständig

Gemäss Bundesgericht ist es dem Strafrichter verwehrt, gegen Verkehrssünder neben einer unbedingten Strafe direkt ein Fahrverbot auszusprechen. Der Führerausweisentzug wegen Verkehrsdelikten ist in diesen Fällen Sache der Strassenverkehrsämter. Denn ein strafrechtliches Fahrverbot könne nur bei Delikten ausgesprochen werden, die ausserhalb der Strassenverkehrsgesetzgebung liegen (bspw. wenn ein Täter sein Fahrzeug für Drogentransporte verwendet).

» BGE 6B_632/2010 vom 24. Februar 2011

Wird ein Täter dagegen anstatt mit einer unbedigten mit einer bedingten Strafe belegt, kann der Richter ein Fahrverbot aussprechen, um die Bewährungschancen des Verurteilten zu erhöhen.

BGE 1C_569/2010

Amtliche Nachprüfung bei Fahrzeugen

Am 7. Februar 2011 hat sich das Bundesgericht zur Rechtsnatur der amtlichen Nachprüfung bei Fahrzeugen (Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen von Strassenfahrzeugen VTS) geäussert. Das Bundesgericht hält fest, dass der prüfende Verkehrsexperte nicht in jedem Fall verpflichtet sei, die in Art. 33 Komponenten zu prüfen. Neben den Voraussetzungen zur amtlichen Nachprüfung eines Fahrzeuges (Zulassung, Vorhandensein von Kontrollschildern) müsse das Fahrzeug auch «prüfbereit», d.h. betriebssicher sein, wenn es auf alle Komponente geprüft werden soll. Damit besteht für die Verkehrsexperten neu ein Ermessensspielraum, was den Prüfumfang bei der amtlichen Nachprüfung betrifft: Der Experte muss nach dieser Auslegung die Betriebssicherheit (d.h. die Voraussetzung zur Weiterleitung des Fahrzeugausweises) nicht mehr vollständig prüfen, wenn nach seinem vorgängigen Ermessen die Betriebssicherheit nicht gegeben ist. In Bezug auf die amtliche Nachprüfung wurde mit der Auslegung des Bundesgerichtes der Polizeibewilligungscharakter des Fahrzeugausweises in eine Ermessensbewilligung umgewandelt.

» BGE 1C_569/2010 vom 7. Februar 2011

BGE 6B_435/2008 vom 06.11.2008

Portable Reklame an Autobahnen und Autostrassen

Entlang von Autobahnen und Autostrassen besteht ein Reklameverbot (SSV 98/Signalisationsverordnung). Es ist daher eine Umgehung des Reklameverbots, wenn planmässig (nicht immatrikulierte) Anhänger mit der Werbung „suche.ch“ neben Autobahnen und Autostrassen abgestellt werden. Dieses Vorgehen beruhe auf einem Geschäftskonzept und sei eine bewusste eine Verletzung des Reklameverbots, meint das Bundesgericht. So entschied es binnen Jahresfrist zum zweiten Mal im Fall des Internetportals „suche.ch“, welches auf diese Art unerlaubt auf sich aufmerksam machte. Der verantwortliche Geschäftsführer der Internetfirma wurde daher mit einer Busse von CHF 5’000 bestraft.

Für immatrikulierte Fahrzeuge gestattet die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS 69) die sog. „mobile Werbung“, sofern sie die Aufmerksamkeit anderer Strassenbenützer nicht übermässig abklenkt und weder selbstleuchtend , beleuchtet noch lumineszierend ist.

» BGE 6B_435/2008 vom 06.11.2008

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