Ohne Anspruch auf Vollständigkeit hat der Vermieter auf folgende Thematas zu achten:
- Abklärung vor Mietvertragsabschluss
- lm Mietinteressenten-Formular ist abzuklären, ob die Wohnung als Familienwohnung dienen wird.
- Mietvertrag
- Meldepflicht von Zivilstandsänderungen (Heirat, Scheidung, Todesfall Ehepartner) vereinbaren;
- Auskunftsbevollmächtigung eines Partners ausdrücklich stipulieren.
- Vermieter-Kündigung (OR 266n)
- Für die Kündigung an Ehegatten / eingetragene Partner
- Zwei amtliche Kündigungsformulare verwenden.
- Jedes Dokument der beiden Kündigungsformulare
- an jeden Ehegatten einzeln verfassen, unterzeichnen und zustellen sowie die Aufgabebestätigung für jede der beiden Sendungen aufbewahren (Beweismittel).
- Für die Kündigung an Ehegatten / eingetragene Partner
- Mieter-Kündigung (OR 266m)
- Kündigungs-Zustimmung des anderen Ehegatten / eingetragenen Partners
- liegt vor oder
- schriftliche Zustimmung des anderen Ehegatten aus Beweisgründen nachverlangen;
- Eingang der Kündigungs-Zustimmung
- rechtzeitig (vor Beginn der Kündigungsfrist) erhalten oder
- Zustimmung nach Beginn der Kündigungsfrist erhalten:
- Verschiebung der Kündigung auf nächstmöglichen Kündigungstermin.
- Kündigungs-Zustimmung des anderen Ehegatten / eingetragenen Partners
- Trennung oder Auszug eines Ehegatten / eingetragenen Partners
- Kontrolle, ob weiterhin eine Familienwohnung besteht;
- Beide Ehegatten / eingetragene Partner im Zweifelsfall
- (mit)einbeziehen und
- besondere Formvorschriften anwenden.
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